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Nutzungsbedingungen E-Commerce
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Elektroschrott
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Einhaltung der Richtlinien 2002/95/EG und 2002/96/EG (RoHS und WEEE)
Die Evestar handels und Infoserve GmbH ist bei EAR (Elektro-Altgeräte Register) eingetragen und unter folgender Nummer registriert: WEEE-Reg.- Nr. DE : 30711027 Am 16.03.05 wurde vom Deutschen Bundestag das Elektro- und Elektrotechnikgerätegesetz (ElektroG) verabschiedet, das die beiden europäischen Richtlinien (RoHS und WEEE) in nationales Recht umsetzt. Vom 13.08.05 an müssen Elektro- und Elektrotechnikgeräte, die zur privaten Verwendung geeignet oder bestimmt sind, von den Herstellern von Elektro- und Elektrotechnikgeräten (§3 Abs.11 und §12 Satz 2 ElektroG) gem. Anhang II ElektroG gekennzeichnet werden. Ab November 2005 besteht für Hersteller nach §6 Abs.2 die Verpflichtung, sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte (EAR) registrieren zu lassen, bevor Sie Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen (§6 Abs. 2 und 3 ElektroG). Das Schadstoffverbot trat am 01.07.06 in Kraft und besagt, dass es für Hersteller verboten ist, ab diesem Zeitpunkt „neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtprozent, Blei, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE)“ je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten“ (§6 Abs.1 Satz 1). Die Evestar Handels und Infoservice GmbH hat die im Gesetz beschriebenen Definitionen und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes fristgerecht eingehalten. Die Einhaltung der Maßnahmen betreffen auch unsere Lieferanten und Hersteller.
Hinter WEEE und RoHS verbirgt sich :
WEEE (EU-Richtlinie 2002/96/EG):
Die Waste from Electrical and Electronic Equipment ist eine Richtlinie zur Regelung der Rücknahme und der Wiederaufbereitung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten » E-Schrott-Recycling Richtlinie.
Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (vom 27. Januar 2003).
Download Richtlinie 2002/96/EG [307 KB]
RoHS (EU-Richtlinie 2002/95/EG):
Die Restriction of the use of certain Hazardous Substances ist eine Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Hier werden konkrete Verbote oder Grenzwerte für bestimmte Substanzen, die Mensch und Umwelt gefährden, festgelegt => Stoffverbotsrichtlinie. Download Richtlinie 2002/95/EG [122 KB]
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (vom 27. Januar 2003). Beide Richtlinien sind seit dem 13. Februar 2003 bindendes EU-Recht und müssen von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Evestar Handels und Infoservice GmbH
§1 Allgemeines Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle jetzt und später abgeschlossenen Geschäfte. Sie gelten mit Abnahme unserer Lieferung als vereinbart zwischen unserem Vertragspartner und uns. Sie werden Bestandteil aller abzuschließenden Geschäfte, ohne dass es einer neuen Übersendung oder Vereinbarung bedarf, spätestens mit der Entgegennahm der Ware als bindend anerkannt. Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich bestätigt werden.
§2 Angebot und Bestellung Alle Angebote sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend. Bestellungen werden angenommen durch schriftlich Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§3 Preise Alle Preise verstehen sich ab Lager ohne Kosten für Versand, Verpackung, Zoll und sonstige Leistungen. Diese Kosten werden dem Käufer gesondert auf Rechnung gestellt. Alle Preise sind Nettopreise. Die gültige Mehrwertsteuer wird gesondert auf Rechnung ausgewiesen.
§4 Art der Lieferung Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern sie nicht vom Auftraggeber bei Vertragsabschluß ausdrücklich vorgeschrieben wird. Die Verpackungsart bleibt ebenfalls uns überlassen. Sie erfolgt sachgemäß, jedoch ist die Haftung für Transportbeschädigungen ausgeschlossen. Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Bei allen Teillieferungen wird jede einzelne Sendung besonders berechnet und nach Maßgabe dieser Bedingung behandelt.
§5 Lieferfrist Liefertaten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden gesondert schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Evestar GmbH einen verbindlich vereinbarten Liefertermin um mehr als 28 Tage so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§6 Mängelrügen Mängelrügen, unrichtige oder unvollständige Lieferungen müssen binnen 3 Tage nach Erhalt der Ware beim Kunden, solche verborgener Mängel binnen 3 Tage nach deren Entdeckung schriftlich eingehen. Eine Anzeige gegenüber unserem Handelsvertreter ist wirkungslos. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Lieferung bedingungsgemäße ausgeführt. Wird die Ware unmittelbar an Dritte oder ins Ausland versandt bzw. FOB oder CIF geliefert, so müssen Untersuchungen, Abnahme und Annahme in unserem Werk erfolgen. Die Haftung für unerhebliche Mängel ist ausgeschlossen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Kunden, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns Jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung weiterveräußert, oder mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer In Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, dies nicht zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von seiner Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Lieferpreises zu. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolge für uns als Hersteller gemäß §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für uns verwahren. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen Insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
§8 Gewährleistung / Haftung Hat der Kunde das Recht zur Gewährleistung, weil ein erheblicher Mangel Vorliegt, behalten wir uns das Wahlrecht vor, den Mangel zu beseitigen oder Eine mangelfreie Sache zu liefern. Wenn wir uns für Mängelbeseitigung entscheiden, hat der Kunde kein Recht, eine Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, solange die Mängelbehebung nicht fehlschlägt. Voraussetzung der Gewährleistung ist die Übersendung der Ware mit einer genauen Fehlerbeschreibung und mit der Kopie der Rechnung. Über die Gewährleistungsrechte hinaus erhält der Kunde eine Garantie auf Materialfehler von zwei Jahren, Die Verpflichtungen aus der Garantie beschränken sich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung der Ware. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die sachgemäße Behandlung der Ware. Bei unsachgemäßer Behandlung und Mängeln, die durch Fremdeinwirkung entstanden sind, erlischt der Garantieanspruch. Unsere Haftung beschränkt sich auf die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit, unabhängig vom Verschuldengrad und Schäden, die durch arglistiges Verhalten entstehen. Für falsche Auskünfte haften wir nur, wenn vor dem Vertragsschluss Ausdrücklich eine Beratung vereinbart wurde. Im Übrigen sind technische Auskünfte unverbindlich und erfolgen ohne jegliche Gewähr.
§9 Rücktritt Uns steht der Rücktritt vom Vertrag zu,Wenn Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches der Firma Evestar GmbH liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz, einer Genehmigung oder anderen Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosion, Überschwimmung, Ausfall, von Maschinen, Streit, Aussperrung, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeit, Krieg und Aufstand.wenn der Vertragspartner den vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 8 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von weiteren 8 Tagen Verstreichen lässt.wenn der Vertragspartner wahrheitswidrige Angaben über Tatsachen macht, die seine Kreditwürdigkeit betreffen.wenn eine Kreditversicherung nicht möglich ist.Dem Vertragspartner steht ein Rücktrittsrecht zu,wenn wir durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten die Ausführung der Lieferung unmöglich machen,wenn wir die um eine angemessene Nachfrist verlängerte Lieferzeit nicht einhalten und eine weitere Frist mit Ablehnungsandrohung seitens des Vertragspartners fruchtlos verstrichen ist. §10 Gerichtsstand Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand Krefeld.
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